Wir bieten für Menschen mit psychischen Erkrankungen zwei Wohnformen an:
Ambulant Begleitetes Wohnen in therapeutischen Wohngemeinschaften
Die Unterstützung erfolgt in den Wohngemeinschaften. Jeder Bewohnerin und jedem Bewohner steht ein Einzelzimmer zur Verfügung. Küche, Bad und Gruppenräume werden gemeinsam genutzt.
Ambulant Begleitetes Wohnen in der eigenen Wohnung
Die Begleitung erfolgt in der eigenen Wohnung, die allein oder mit Partner:in bzw. Familie bewohnt wird.
Ziele der begleiteten Wohnformen:
- Psychische Stabilisierung
- Verantwortungsvoller Umgang mit der Erkrankung
- Alltagsbewältigung
- Aktive Tagesgestaltung
- Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte
- Aufbau sozialer Kompetenz
- Entwicklung beruflicher Perspektiven
Art und Umfang der Begleitung:
- Einzelgespräche bei Hausbesuchen oder in den Räumen des ABW
- Lebenspraktische Begleitung
- Tagesstrukturierende Angebote
- Krisenintervention
- Unterstützung bei Arztbesuchen oder behördlichen Angelegenheiten
- Klinikbesuche
- Angehörigenarbeit
- Gemeinschaftstermine in den Wohngemeinschaften
Die Arbeit im „Ambulant Begleiteten Wohnen“ ist eng mit den weiteren Angeboten des Sozialpsychiatrischen Dienstes (Beratung, Gerontopsychiatrische Beratungsstelle, Kontakt- und Begegnungsstätte „MOSAIK“) verknüpft. Mit jeder Klientin und jedem Klienten wird ein individueller Betreuungsplan in Anlehnung an das Gesamtplanverfahren nach §117 ff SGB IX erstellt.
Das Angebot findet von Montag bis Freitag tagsüber stundenweise in den Wohnräumen oder an anderen Orten nach Absprache statt. Für die ambulante Begleitung stehen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zur Verfügung
Aufnahmeverfahren:
- Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung
- Vorgespräch
- Antrag auf Hilfe, Arztbericht, Sozialbericht
(Informationen und Formblätter erhalten Sie auf der Webseite des Bezirkes Oberfranken unter folgendem Link: https://www.bay-bezirke.de/gesamtplanverfahren.html – Hinweis: Arztbericht/Sozialbericht) - Begutachtung durch den sozialpädagogisch-medizinischen Dienst
- Genehmigung durch den zuständigen Kostenträger
- Für therapeutische Wohngemeinschaften:
Besichtigung der Wohngemeinschaft und Kennenlernen der Bewohner*innen
Finanzierung
Für Miete, Nebenkosten und Verpflegung kommen die Bewohner*innen selbst auf (Verdienst, Rente, Grundsicherung, Wohngeld etc.).
Die Betreuungskosten werden bis zu einer gewissen Einkommens- und Vermögensgrenze vom zuständigen Kostenträger übernommen.
Kontakt:
Ambulant Begleitetes Wohnen
für Menschen mit psychischen Erkrankungen
Leitung: Monika Tytyk